Chancen

  • Einheitliche und integrierte Prozesse für Einfuhr, Ausfuhr und Transit
  • Neue Prozesse für neue Zollbeteiligte (Importeure, Industrie, Frachtführer)
  • Verschiedene Zugänge zu BAZG-Systemen B2B (Schnittstellen), ePortal und Mobile Anwendungen (Apps)
  • Digitale Dokumente
  • Einheitliches System (einheitliche Stammdaten und Datenstrukuren, Datenaustausch per XML, Kommunikation via Web Services, Email)

Herausforderungen

  • Komplexe Projektplanung (BAZG, IT Dienstleister, Zollbeteiligte (Spediteure, Importeure, Exporteure …)
  • Kurze Übergangsphase bei Start der neuen Applikation
  • Fixer Stichtag für Start
  • Neue Typen von Zollbeteiligten nehmen an den Prozessen teil
  • Neue Zollprozesse verlangen neue Integrationsprozesse (interne IT-Systeme)
  • Investitionen in Software-Entwicklung (IT-Dienstleister) und in Software-Einführung/Integration (Zollbeteiligte)
  • Schulung, Know-how
  • Neue Hardware und Software bei den Zollbeteiligten (z.B. Smartphone/Tablet mit Internetzugang für Fahrer)

Organisatorische Anpassungen

Die organisatorischen Anpassungen umfassen

  • Neue Berufsbilder und Ausbildung
  • Neues Erscheinungsbild
  • Neue Organisationsstruktur
    • Neue Regionalebene (Ablösung der Zollkreise und Grenzwachtregionen durch sechs gemeinsame Einheiten)
    • Neue Lokalebene (Reduktion von über 60 Dienststellen auf 23 lokale Einheiten)

Revision des Zollgesetzes

Die Digitalisierung und Vereinheitlichung der neuen Prozesse und Systeme erfordert die Anpassung der heutigen Rechtsgrundlage. Das heute umfassende Zollgesetz wird vereinfacht und den neuen Prozessen angepasst. Dies umfasst drei wesentliche Änderungen:

  1. neues Rahmengesetz (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, kurz: BAZG-VG): Vereinfachung und Vereinheitlichung sämtlicher Prozesse bei der Abgabenerhebung und der Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das BAZG.
  2. Reduktion des heuten Zollgesetzes zu einem reinen Abgabeerlass (Zollabgabengesetz, kurz: ZoG): Regelung der Zollpflicht, Zollbemessung und Strafbestimmungen bei Verstössen.
  3. Anpassung von abgabe- und nichtabgaberechtlichen Erlassen (NAE)

Ziele der Gesetzrevision

  • Vereinfachung und Angleichung von Zoll- und Abgabeverfahren
  • Standardisierte Leistungen bei nichtabgaberechtlichen Erlassen (NAE)
  • Einheitliche Grundlagen für Risikoanalysen, Kontrolle und Strafverfolgung
  • Durchgängige Digitalisierung
  • Anpassung der Datenbearbeitung an die Digitalisierung
  • Aufgabenorientierte Organisation

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