Nichtzollrechtliche Erlasse (NZE)

Der Schweizer Zoll vollzieht an der Grenze über 150 Bestimmungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit dem Zollgesetz stehen. Dies sind die sogenannten nichtzollrechtlichen Erlasse.

Zu den zahlreichen Rechtsgebieten zählen dabei:

Vollzug von Massnahmen

Aussenwirtschaftliche und aussenpolitische Massnahmen werden durch den Schweizer Zoll vollzogen:

  • Überwachung der Aus- und Einfuhr von Kriegsmaterial, Waffen, Sprengmittel etc.
  • Überwachung der Aus- und Einfuhr in den Bereichen Urheberrecht, geistiges Eigentum etc.
  • Kontrolle von UNO-Embargos und Sanktionen
  • Beschränkungen (Zollkontingente) im Agrarsektor, bei Wein, Eiern etc.
  • usw.

Bevölkerung und Umwelt

Der Zoll trifft Schutzmassnahmen im Gesundheitsbereich, führt Lebensmittelkontrollen durch und sichert den Tier-, Pflanzen- und Artenschutz (CITES). Auch bei der Edelmetallkontrolle, der Überwachung giftiger Stoffe und beim Transport gefährlicher Güter wirkt der Schweizer Zoll im Rahmen der NZE-Erlasse mit.

Sicherheit und Polizei

Der Vollzug von Personen- und Ausweiskontrollen durch den Schweizer Zoll gehört zu den Aufgabenbereichen, genau so wie Massnahmen zur Wahrung der internationalen Sicherheit und der Migrationsgesetzgebung. Die Kontrolle von Waffen, Sprengmittel, Kriegsmaterial und strategischen Güter erweitern das Einsatzspektrum.

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