Am letzen Quartals­meeting der Begleitgruppe Wirtschaft informierten die Zollbehörden über Ak­tu­elles aus dem BAZG, den Stand der Total­re­vi­sion des Zollgesetzes und den aktuellen Stand von Passar 1.0.

In Chiasso und Stabio wurden spezielle Schnell- und Transitspuren eingerichtet, welche die Ab­wick­lung der Camions auf Sekundenbruchteile reduzieren. Wenn der Fahrer seine mitgeführten T-Dokumente mittels ActivApp anmeldet, kann auf die physische Vorlage der Dokumente am Schalter verzichtet werden. Nach einem Monat wer­den bereits 40% der Camions so abgewickelt. Der neue Prozess bietet bereits einen ersten Ein­druck, wie mit Passar die automatische Ak­ti­vie­rung von Warenanmeldungen an der Grenze in Zu­kunft ablaufen soll.

Von 30 Minuten auf wenige Sekunden

Das BAZG bestätigte ausserdem erneut, dass an den bestehen­den und bereits kommunizierten DaziT Ein­führungs- und Umstel­lungs­terminen festgehalten wird.

  • Passar 1.0 wird vom BAZG ab dem 1.6.2023 zur Verfügung gestellt.
  • Bis zum 31.10.2023 können Transit­er­öff­nun­gen sowohl im bestehenden NCTS (Phase 4) als auch im neuen Passar Durchfuhr (NCTS Phase 5) angemeldet werden.
  • ZE Transitlöschungen müssen bis 30.9.2023 wie bisher in der bestehenden NCTS Appli­ka­tion angemeldet werden. Am 1.10.2023 stellt das BAZG um auf Passar und Transit­lösch­un­gen müssen dann zwingend mit Passar Durch­fuhr angemeldet werden.
  • e-dec Export wird bis 30.6.2024 unter­stützt. Eine weitere Verlängerung wird von Ver­bän­den und der Wirtschaft gewünscht und wird vom BAZG nicht grundlegend abgelehnt. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass es im Laufe des Projektes eine weitere Verlängerung der Unter­stützung von e-dec Export geben wird.
  • Das Onboarding wird schrittweise Anfang 2023 gestartet und adressiert in der ersten Phase hauptsächlich diejenigen Zollkunden welche Durch­fuhr (NCTS) einsetzen.

Die Botschaft zur Totalrevision des neuen Zoll­gesetzes wurde Ende August vom Bundesrat an das Parlament übergeben. Als erstes beschäftigt sich die WAK des Nationalrates (Kommission für Wirtschaft und Abgaben) mit der Gesetzes­vor­la­ge. Nach einer Anhörung im Oktober, an wel­cher zahlreiche Wirtschaftsverbände wie Spedlog­Swiss, SSC und EconomieSuisse Ihre Anliegen prä­sen­tieren konnten, wurde im November erneut über die Vorlage diskutiert. Die WAK wird die Dis­kussion im April 2023 wieder aufnehmen, sobald man die Ergebnisse von drei weiteren Kommis­sionen hat. Die Vorlage wird grund­sätzlich gutge­heissen, man möchte aber vermeiden, dass durch die Total­re­vi­sion und die Reorganisation des BAZG höhere Kos­ten als ursprünglich budgetiert auftreten.

Der Nationalrat wird die Vorlage frühestens in der Sommersession 2023 bearbeiten. Bei weiteren Ver­zögerun­gen besteht die Gefahr, dass sich der Start von Passar 1.0 Mitte 2023 in einem „rechts­freien“ Raum abspielt oder gar der Start von Passar 2.0 Anfang 2025 gefährdet wäre.