Seit den zahlreichen Terroranschlägen in diesem Jahrtausend räumen die Zollbehörden weltweit der Sicherheit höchste Priorität ein. Immer mehr Staaten, darunter auch die EU, sind dazu übergegangen, für den Import und Export von Waren eine Vorausanmeldung (VAM) zu verlangen. Gestützt auf den Daten der VAM werden eine Risikoanalyse und allfällige Sicherheitskontrollen durchgeführt.

Um die erheblichen Auswirkungen dieser Sicherheitsbestimmungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten möglichst gering zu halten, wurde mit der EU das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA) abgeschlossen.

Die Schweiz beteiligt sich seit dem 15. März 2021 am Import Control System 2 (ICS2) der Euro­pä­ischen Union (EU). Dies auf Basis einer vorläufig an­gewendeten Änderung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zoll­sicherheit mit der EU. Damit werden Zoll­daten, die vor allem im Online-Handel anfallen, bereits beim Versand aus Drittstaaten über­mittelt. Dies ermöglicht eine effiziente und um­fassende Risikoanalyse seitens der Eid­ge­nössischen Zollverwaltung (EZV).

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Pressemitteilung «Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Aktualisierung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit mit der EU