Nach dem Ständerat hat nun auch der National­rat in der Herbstsession für die Abschaffung der Indu­striezölle votiert. Mit diesem Entscheid können die Einfuhrzölle von Industrie­pro­dukten (Kapitel 25 – 97) auf null gesenkt werden. Zahlreiche Tarifnummern werden zusammen­ge­legt, da keine Unterscheidung nach Gewicht und unterschiedlichen Gewichts­zoll­an­sätzen mehr erforderlich sein wird. Neben fiskalischen Einsparungen für die Importeure erhofft man sich auch eine Vereinfachung der Einfuhr­ab­wicklung. Lediglich wenn Vorprodukte für die Herstellung von ursprungsrelevanten End­pro­dukten verwen­det werden, muss weiterhin die Präferenzver­zollung gewählt werden. Dies auch wenn der Normaltarif mit einem Nullzollansatz belegt ist.

Der Bundesrat wird nach Ablauf der Re­fe­ren­dums­frist (aktuell sind keine Referendumspläne bekannt) entscheiden, wann die Umsetzung in Kraft treten wird. Wir rechnen mit einer Um­setzung per 1.1.2024.