Mit dem Abbau der Industriezölle per 01.01.2024 stellt sich die Frage, ob ein Ursprungsnachweis nach wie vor notwendig ist bei einer Importverzollung.

Die Frage lässt sich mit nein beantworten, falls die Ware definitiv in der Schweiz verbleibt. Wird die eingeführte Ware jedoch wieder unverändert ausgeführt oder dient sie als Vormaterial zur Kumulation, dann ist ein Ursprungsnachweis weiterhin notwendig.

Weitere Informationen finden Sie im Schreiben vom BAZG vom 03.08.2023