Die Ursprungsnachweise für Verzollungen, die nach dem 01.01.2024 getätigt werden, dürfen   neu auch digital abgelegt werden.

Bei der Verzollung müssen die Ursprungsnachweise wie z.B. ein EUR.1 allerdings weiterhin in physischer Form vorgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Schreiben vom BAZG vom 03.08.2023