Registered Exporter (REX)

Mit der Einführung des Systems Registered Exporter wird das Ursprungszeugnis (Form A) durch eine Ursprungserklärung (Statement on Origin = SoO) abgelöst. Während einer Übergangsfrist bis Ende 2020 sind sowohl FormA wie SoO, je nach Land, als Ursprungserklärung zugelassen. (siehe REX Länderliste)

Dafür muss der Ausführer sich registrieren lassen und erhält dann eine eindeutige REX-Nummer. Diese Nummer ist in jeder Ursprungserklärung anzugeben.

Sendungen mit präferenzbegünstigten Erzeugnissen aus Entwicklungsländern und gültigem Ursprungsnachweis können in der Schweiz für den Weiterversand nach der Europäischen Union (EU) oder Norwegen unter Zollkontrolle aufgeteilt werden. Mit Einführung des Systems Registered Exporter (REX) werden die Ersatzursprungsnachweise Form A durch eine (Ersatz-)Ursprungserklärung (Statement on Origin, SoO) abgelöst. Unternehmen in der Schweiz, die früher Ersatzursprungszeugnisse Form A beantragten, müssen sich zwingend als REX registrieren lassen, um für solche Sendungen Ursprungserklärungen (SoO) ausstellen zu können.

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