Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV)

Die früher in Papierform ausgestellten Veranlagungsverfügungen (VV) werden von der EZV im e-dec Verfahren nur noch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Im Gegensatz zur VV in Papierform, welche vom Zoll zugestellt wurde, muss die eVV vom Exporteur bzw. Importeur (Inhaber eines ZAZ-Zollkontos) selbst abgeholt werden. Anschliessend sind die Daten zu prüfen und rechtskonform zu archivieren.

Die EZV stellt für die Abholung der eVV drei IT-basierte Möglichkeiten zur Verfügung:

  • WebGUI EZV
  • Abholen eVV mit Zugangscode
  • Abholen via Webservice durch eine eVV Software

Die ersten beiden Hilfsmittel erlauben den manuellen Bezug via Internetzugang jedoch keine automatisierte Abholung und Weiterverarbeitung der Daten. Beim Verfahren via Webservice wird die Veranlagungsverfügung im XML-Format mit der dazugehörigen Signatur und einem Zertifikat elektronisch aufbereitet. Hierfür wird eine eVV Softwarelösung benötigt.

eVV Import

Die eVV dient als Beweis, dass die Zoll und MwSt. bei einer Einfuhrzollanmeldung veranlagt wurde. Entsprechend muss die eVV Import bezogen und rechtskonform archiviert werden.

Für die eVV Import gibt es unterschiedlichen Typen. In der Regel wird für eine Einfuhrzollanmeldung eine eVV Zoll und eVV MwSt erstellt. Kommt es im Verzollungsprozess zu Korrekturen, wird die korrigierte Version komplett zurückerstattet und eine höhere Version erstellt.

Dies bedeutet, dass zur ersten Version eine Rückerstattung Zoll (RBZ) und Rückerstattung MwSt (RBM) erstellt wird. Auch diese Dokumente sind elektronisch verfügbar und können beim Zollserver abgeholt werden.

Typen der eVV:

  • Elektronische Veranlagungsverfügung eVV Zoll
  • Elektronische Veranlagungsverfügung eVV MwSt
  • eRBZ
  • eRBM

Bordereau

Zusätzlich gibt es einen Tagesabschluss, welcher alle eVV Import pro ZAZ-Konto zusammenfasst. Dieser Tagesabschluss nennt sich Bordereau und bildet das Bindeglied zwischen der Zoll- und MwSt. Rechnung zur eVV Import. Das Bordereau hat keinen Beweis Charakter wie die eVV. Eine rechtskonforme Archivierung ist nicht zwingend notwendig.

Abholung der eVV Import

Die eVV Import kann über die Zollkundenverwaltung (ZKV) abgeholt werden sobald ein ZAZ-Konto vorhanden und verknüpft ist. Die elektronischen Veranlagungsverfügungen können auch nachträglich, aber bis frühestens zum Erstellungsdatum des ZAZ-Kontos zurück, abgeholt werden (nicht früher). Der Anmelder der Einfuhrzollanmeldung sowie der Inhaber des ZAZ-Kontos sind dazu berechtigt die eVV Import abzuholen.

Im Gegensatz zur eVV kann das Bordereau lediglich 90 Tage nach Ausstellung der eVV vom Zollserver abgeholt werden.

eVV Obligatorium

Seit dem 1. März 2018 besteht das Obligatorium die Veranlagungsverfügung elektronisch zu beziehen.

eVV Export

Bei der eVV Export gibt es nur einen Typen von eVV, weil keine Zoll- und MwSt. erhoben wird. Auch die eVV Export muss rechtskonform archiviert werden.

Abholung der eVV Export

Die eVV Export kann als Anmelder oder als Exporteur der Ausfuhrzollanmeldung abgeholt werden. Bei der eVV Export kann eine Ausfuhrzollanmeldung, welche mit einem Transit in Verbindung steht, erst nach 4 Tagen Karenzfrist beim Zollserver abgeholt werden.

Die eVV Export ist auf dem Zollserver für mind. 10 Jahre + das laufende Jahr verfügbar und kann auch nachträglich abgeholt werden. Die EZV weist aber daraufhin, dass der Zollserver nicht als Archiv dient.

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