Mit dem eVV Import Obligatorium stellt die Eidgenössische Zollverwaltung den Versand von Veranlagungsverfügungen und Bordereau in Papierform ein. Dies bedeutet, dass seit dem 1. März 2018 die Veranlagungsverfügung sowie das Bordereau elektronisch bezogen werden müssen.

Für den Bezug der eVV, ist die Registrierung in der Zollkundenverwaltung (ZKV) notwendig. Was passiert nun am 1. März 2018, wenn man bisher noch nicht registriert ist?

Die Zollverwaltung stellt KEINE Papierquittungen mehr zu. Kurzfristig kann diese Situation mit Verzollungsdienstleistern wie z.B. Spediteur oder Verzollungsagent (nachfolgend Spediteur genannt) überbrückt werden. Er kann die eVV dem Importeur als Datei und pdf zusenden. Als Anmelder einer Zollanmeldung ist der Spediteure berechtigt, die eVV zu beziehen. Dies ist unabhängig vom Status der ZKV-Anmeldung als Zollkontoinhaber. So könnten bis zur definitiven ZKV-Fertigstellung die eVVs geprüft werden.

Für den Erhalt des elektronischen Bordereaus sollte die Registrierung in der ZKV aber dringlichst vorangetrieben werden. Denn ohne ZKV-Einträge gibt es kein Bordereau für das Zollkonto. Dies weder für den Importeur noch für den Spediteur.

Wenn in der ZKV das ZAZ-Konto unter der Rolle „Bezüger elektronische Dokumente“ erst nach dem 1. März 2018 hinzugefügt wird, dann wird im Verfahren „elektronisch“ das Datum des Hinzufügens aufgeführt z.B. der 8. März 2018. Dadurch entsteht für die elektronische Abholung eine Lücke vom 1. Bis 8. März 2018. Um diese Lücke zu schliessen, kann beim Service-Center IKT der Zollverwaltung ein Ticket eröffnet werden, um das Datum für das Verfahren „elektronisch“ auf den 1. März 2018 zurücksetzen zu lassen. Erst danach ist es möglich das Bordereau und die eVVs über WEB GUI oder Receipt- /Bordereau Services ab dem 1. März 2018 zu beziehen.

Mehr Informationen zum Thema eVV und Declare-it Dutax - die Software für die automatisierte Abholung der eVV - gibt es auf der Website https://www.dutax.ch.

Zudem kann dort kurzfristig die Dutax-Lösung für die eVV-Abholung, Bearbeitung und rechtskonforme Archivierung bestellt werden.