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Elektronische Veranlagungsverfügung eVV

Beim Verzollungssystem e-dec Export erhält der Zollbeteiligte die Veranlagungsverfügung nur noch elektronisch. Auch im Import wird die gelbe Zollquittung in Papierform mittelfristig abgelöst. Seit Mitte 2010 bietet die Eidgenössische Zollverwaltung EZV im Importverkehr die Veranlagungsverfügung (= Zollquittung) nicht mehr nur in Papierform sondern auch als elektronische Variante in Form der eVV an.

Die per Post zugestellte gelbe Zollquittungen kann der Inhaber des Zollkontos (ZAZ) bereits heute durch die elektronische Variante ersetzen. Mit der eVV eröffnen sich neue Chancen zur Effizienzsteigerung und der ganzheitlichen IT-Einbindung des Zollablaufs. Der genaue Zeitpunkt wann die eVV die Zollquittungen in Papierform vollständig ablösen wird, hat die EZV noch nicht festgelegt.

Beim e-dec Verfahren wird die Veranlagungsverfügung (gelbe Import- bzw. rosarote Exportzollquittung) in einem XML-Format mit der dazugehörigen Signatur und einem Zertifikat elektronisch aufbereitet.

Die eVV ist ein sicheres elektronisches Dokument, welches unmittelbar nach der Freigabe der Zollanmeldung abrufbar ist. Der Zollkunde muss die eVV vom Zollserver abholen, kontrollieren und rechtskonform archivieren.

Die eVV dient als Zollquittung und als Beleg für die definitive Ein- bzw. Ausfuhr. Dieser Beleg gilt gegenüber der Eidg. Steuerverwaltung ESTV als Nachweis für die korrekte MwSt-Abwicklung. Die Archivierung der Daten muss neu elektronisch erfolgen.

declare|it Safe und Dutax

In der declare|it-Reihe sind zwei Module auf die eVV ausgerichtet:

  • declare|it Safe für die rechtskonforme elektronische Archivierung
  • declare|it Dutax, die führende Software für das Zollkontomanagement.
    Auf dutax.ch haben wir eine eigene Homepage aufgeschaltet, wo Sie detaillierte Informationen zur eVV Import finden.