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Aufhebung VAR per 1.4.2010
30.03.10 08:47

Wie bereits seit langem bekannt, wird der Zoll das vereinfachte Ausfuhrverfahren nur noch bis Ende diesen Monats (31.3.2010) zulassen.

Sendungen, die für den 31.3. für den Export vorgesehen sind können noch mit VAR abgefertigt werden. Die physische Ausfuhr (Transport über die Grenze) muss bis spätestens Freitag 9.April durchgeführt werden.


VAR Belege, die das Datum April aufweisen, oder VAR Ausfuhren des Monats März, die nach dem 9.4. an die Grenze oder zu einem Spediteur gelangen, werden vom Zoll abgewiesen.
Alle Sendungen, die ab April für den Export vorgesehen sind müssen mit alternativen Exportverfahren, bevorzugt mit e-dec Export, angemeldet werden.


Bis zur Einführung des EDV Obligatoriums (voraussichtlich 2011) kann die Ausfuhr noch mit Einheitsdokumenten (Formular 11.030) durchgeführt werden. Der Spediteur kann weiterhin die Ausfuhren mit der bewährten NCTS-Ausfuhrdeklaration abwickeln.