Compliance Management

Unmittelbar nach dem 11. September 2001 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Mitgliedstaaten zu umfassenden Massnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus verpflichtet. Gemäss den Resolutionen sind alle Unternehmen und Personen, die sich am internationalen Wirtschaftsleben beteiligen, gehalten, durch "geeignete und zumutbare organisatorische Massnahmen" sicherzustellen, dass direkte oder indirekte Geschäftskontakte zu einem von der UN und der EU veröffentlichten gelisteten Personen- und Firmenkreis nicht zustande kommen können. In der Schweiz wurden die Resolutionen im Rahmen eines Bundesgesetzes "über die Durchführung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz)" umgesetzt.

Im Rahmen der Umsetzung der Anti-Terrormassnahmen entstand ein neuer Begriff zur Definition der durchzuführenden Massnahmen. Unter dem Stichwort "Compliance" werden die Massnahmen zur Umsetzung der Resolutionen beschrieben. Mit der Einführung von Compliance wird eine neue Dimension von Reglementierungen geschaffen, die über die bislang bekannte Exportkontrolle weit hinausgeht. Waren in der Vergangenheit Genehmigungsvorbehalte und Länderembargos die für die Kontrolle bestimmenden Elemente, so sind mit der Compliance ausnahmslos alle Unternehmungen und Organisationen betroffen. De facto gibt es damit keine "freien Waren und Dienstleistungen" mehr.